Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige- 
Gelder 
der Pflegekassen nutzen!


Für pflegende Angehörige gibt es verschiedene Angebote zur Entlastung, die Sie in Anspruch nehmen können. 

Zusätzlich zur monatlichen Pflegeleistung können Sie für die stundenweise Entlastung jährlich 1.612 Euro als Verhinderungspflege abrufen. Weiterhin können jährlich 806 Euro (50 Prozent der Kurzzeitpflege) für die Verhinderungspflege angerechnet werden.


Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt!


Verhinderungspflege


Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen.

Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung.


Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.


Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt .

Sei es, dass ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist. Oder aber auch einfach mal ein Besuch im Theater oder ein Zusammentreffen mit Freunden.


Dann spricht man von einer stundenweisen Verhinderung . Somit kann für diese Zeiten also  eine stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.


Kurzzeitpflege


Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie in Jahr das Budget  der Verhinderungspflege von  806 €  umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € p. a. (1612 Euro + 806 Euro) aufgestockt werden.

Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch  z.B. Human Ambulanter Pflegedienst Inh.Renata Hau-Ridgway zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.


Entlastungsleistungen



Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen.  Human   rechnet diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.


Nutzen Sie Ihre Ansprüche, nutzen Sie Ihren zusätzlichen Budgets!


Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen Sie Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können Sie hingegen ins nächste Jahr bis zum jeweils 30 Juni übertragen. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen. 



Wir beraten Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. 



Share by: