Von der persönlichen Ansprache und gemeinsamen Aktivitäten über die Grundpflege bis hin zur Betreuung von Menschen mit Demenz.
Kostenübernahme:
1.Krankenkassen – SGB V
2. Pflegekassen – SGB XI
3. Amt für Existenzsicherung und soziale Integration- SGB XII
Leistungen SGB XI, SGB XII
Betreuung und Alltagsbegleitung
• Förderung von Aktivitäten
• Spazieren gehen
• Gesellschaft leisten
• Unterhaltungen
Begleitung außer Haus
• Arztbesuche
• Begleitung zu Therapeuten
• Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
Haushaltshilfe
• Erledigung von Einkäufen
• Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
• Staubsaugen, putzen
• Wäsche waschen und bügeln
Grundpflege
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Körperpflege
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Hilfe bei Inkontinenz
Demenzkranke- spezielle Hilfe
• Sicherheit im Alltag
• Tagesstruktur
• Aktivierende Ansprache
• Gedächtnistraining
• Entlastung der Angehörigen
Zeitintensive Betreuung und Pflege
• Betreuung nach Krankenhausaufenthalt
• Kurzzeitpflege zu Hause
• Verhinderungspflege
• Tagesbetreuung
Behandlungspflege (SGB V)
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege.
Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt.
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften, oft auch einem professionellen Pflegedienst, ausgeführt werden.
Gerne beraten wir Sie kostenlos über die Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekassen, Krankenkassen oder Sozialamt abzurechnen.
Wir bieten wir Ihnen einen kostenfreien ein ausführliches Beratungsgespräch – gerne bei Ihnen zu Hause – an.
Die Entscheidung für einen Pflegedienst ist immer eine Vertrauensfrage.
Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartner:
Pflegedienstleitung
Frau Renata Hau-Ridgway