Die Kosten für die Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten.
Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen.
Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen,
die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden
oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Die Verordnung einer Behandlungspflege kann zeitlich begrenzt sein.
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an
Human Ambulanter Pflegedienst Inh.Renata Hau-Ridgway
weiter.
Human
rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Leistungen:
- Anleitung bei der Krankenpflege zu Hause
- Behandlung Dekubitus, Verbände wechseln etc.
- Blasenspülung
- Blutdruckmessen
- Blutzuckermessen
- Überprüfen und Versorgen bei Drainagen
- Einlauf, Klistier
- Infusionen
- Inhalationen
- Injektionen
- Medikamentengabe, Medikamentenstellen
- Häusliche Versorgung und pflegerische Betreuung wie häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe
- Übergangspflege wie Kurzzeitpflege